Recht
Nach der Landesverfassung von 1999 (mehrfach geändert) übt der aus 36 Abgeordneten bestehende, auf 5 Jahre gewählte Landtag die Landesgesetzgebung aus; er wählt die Landesregierung, an deren Spitze der Landeshauptmann steht und der der Landesstatthalter (Landeshauptmannstellvertreter) sowie weitere 5 Mitglieder angehören. Die Verfassung sieht Volksbegehren und -abstimmungen vor.
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