Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsgericht, neben dem Gerichtsvollzieher das wichtigste Vollstreckungsorgan. Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, dem im Vollstreckungsverfahren die vom Gesetz den Gerichten zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen obliegen, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich dem Prozessgericht übertragen sind. Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie in Grundstücke, für das Verteilungsverfahren
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