Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher, Beamter des mittleren Dienstes, bewirkt im Auftrag der Prozessparteien Zustellungen und nimmt auf ihren Antrag die Zwangsvollstreckung vor, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, auch zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Dabei handelt er eigenverantwortlich, unterliegt aber der Sachaufsicht des Gerichts und der Dienstaufsicht der Justizverwaltung.

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