Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher, Beamter des mittleren Dienstes, bewirkt im Auftrag der Prozessparteien Zustellungen und nimmt auf ihren Antrag die Zwangsvollstreckung vor, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, auch zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Dabei handelt er eigenverantwortlich, unterliegt aber der Sachaufsicht des Gerichts und der Dienstaufsicht der Justizverwaltung.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar