Vertreterversammlung

Vertreterversammlung, das höchste Organ der Selbstverwaltung der deutschen Sozialversicherungsträger in der Renten- und Unfallversicherung, z. T. in der Krankenversicherung. Die Selbstverwaltungsaufgaben der Pflegekassen werden von den Organen der Krankenkassen wahrgenommen. Die Vertreterversammlung, umgangssprachlich auch als Parlament des Versicherungsträgers bezeichnet, wird in den Sozialversicherungswahlen gewählt. Die Vertreterversammlung setzt sich grundsätzlich

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