Arbeitgeberanteil

Arbeitgeberanteil, Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung eines Arbeitnehmers. In der Renten- und Pflegeversicherung betragen der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil jeweils 50 % des Beitrages. Nach der gesetzlichen Regelung für die Pflegeversicherung (§ 58 Absatz 2 SGB XI) waren die Länder verpflichtet, zum Ausgleich der mit dem Arbeitgeberanteil verbundenen

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