Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil, Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung eines Arbeitnehmers. In der Renten- und Pflegeversicherung betragen der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil jeweils 50 % des Beitrages. Nach der gesetzlichen Regelung für die Pflegeversicherung (§ 58 Absatz 2 SGB XI) waren die Länder verpflichtet, zum Ausgleich der mit dem Arbeitgeberanteil verbundenen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe