Sozialversicherungswahlen
Sozialversicherungswahlen, Sozialwahlen,
die alle 6 Jahre stattfindenden Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung (Vertreterversammlung und Verwaltungsrat). Die Sozialversicherungswahlen ermöglichen den Versicherten und den Arbeitgebern die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherung. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl; die Wahlen sind frei und geheim (§§ 45 ff. SGB IV).
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