Angebot (Zivilrecht)
Angebot, Zivilrecht:
Willenserklärung, die auf einen Vertragsschluss gerichtet ist (Offerte). An ein Angebot ist der Anbietende grundsätzlich gebunden (§§ 145 ff. BGB). Vom Angebot ist die Aufforderung zur Offerte (invitatio ad offerendum), z. B. in Katalogen und Schaufenstern, abzugrenzen, diese ist nicht bindend.
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