Verordnung (Recht)

Ver|ordnung, Recht:

1) innerstaatlich die Rechtsverordnung; 2) im Recht der Europäischen Gemeinschaften ein normativer Rechtsakt mit allgemeiner und unmittelbarer Geltung in den Staaten der EU (Artikel 249 EG-Vertrag). Verordnungen haben in der Anwendung Vorrang vor dem nationalen Recht.

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