Gruppenfreistellung
Gruppenfreistellung, Begriff aus dem Europäischen Kartellrecht. Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Abkürzung AEUV) verbietet Vereinbarungen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU beeinträchtigen können und die geeignet sind, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken und zu verfälschen. Allerdings können Vereinbarungen, deren positive Auswirkungen
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