Verlustzuweisung

Verlustzuweisung, der Anteil am Verlust einer Personengesellschaft, der den einzelnen Gesellschaftern (Mitunternehmern) im Jahr der Entstehung des Verlustes steuerrechtlich zugerechnet wird. Bei hohen Anfangsverlusten der Gesellschaft aus der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen u. a. Steuervergünstigungen kann die Verlustzuweisung 100 % und mehr des eingezahlten Kapitals betragen. Im Wege des einkommensteuerlichen

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