Abdruck (Urheberrecht)
Abdruck, Urheberrecht:
Der Abdruck (gleichgültig, in welchem Verfahren die Vervielfältigung vorgenommen wird) unterliegt dem Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht des Urhebers oder dem Verlagsrecht des Verlegers, wenn das abgedruckte Werk geschützt ist, bedarf also grundsätzlich deren Genehmigung (Urheberrecht). Der Abdruck von tagesaktuellen vollständigen Zeitungsartikeln in anderen Zeitungen oder Informationsblättern ist unter bestimmten Voraussetzungen
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