Abdruck (Urheberrecht)

Abdruck, Urheberrecht:

Der Abdruck (gleichgültig, in welchem Verfahren die Vervielfältigung vorgenommen wird) unterliegt dem Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht des Urhebers oder dem Verlagsrecht des Verlegers, wenn das abgedruckte Werk geschützt ist, bedarf also grundsätzlich deren Genehmigung (Urheberrecht). Der Abdruck von tagesaktuellen vollständigen Zeitungsartikeln in anderen Zeitungen oder Informationsblättern ist unter bestimmten Voraussetzungen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.