Verkündung (Recht)

Verkündung, Recht:

die mündliche Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung durch den Vorsitzenden des Gerichts; sie geschieht stets öffentlich. Erst mit ordnungsmäßiger Verkündung ist ein Urteil erlassen. Verkündung ist auch die Veröffentlichung von Gesetzen u. a. Rechtsanordnungen in einem Gesetzblatt (z. B. dem Bundesgesetzblatt). Gesetzgebungsverfahren.

Quellenangabe

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