Fahreignungsregister

Fahreignungsregister, Abkürzung FAER, bis 30. 4. 2014 Verkehrszentralregister, Abkürzung VZR,

vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführtes Verzeichnis (»Verkehrssünderkartei«) zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind 1) für die Beurteilung der Eignung und Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen, 2) für die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, 3) für die Ahndung der Verstöße von Personen, die im Zusammenhang mit dem

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.