Verbrauchsdatum (Lebensmittelrecht)
Verbrauchsdatum, Lebensmittelrecht:
Angabe (»verbrauchen bis«), die bei für den Verkauf bestimmten, in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z. B. frischem Hackfleisch) zu machen ist; anzugeben sind auch die Aufbewahrungsbedingungen. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Vom Verbrauchsdatum zu unterscheiden ist das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar