Verbrauchsdatum (Lebensmittelrecht)
Verbrauchsdatum, Lebensmittelrecht:
Angabe (»verbrauchen bis«), die bei für den Verkauf bestimmten, in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z. B. frischem Hackfleisch) zu machen ist; anzugeben sind auch die Aufbewahrungsbedingungen. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Vom Verbrauchsdatum zu unterscheiden ist das Mindesthaltbarkeitsdatum.
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