Urteil (Logik)

Urteil [althochdeutsch urteil(i), eigentlich »Wahrspruch, den der Richter erteilt«], Logik:

die bejahende oder verneinende Zuordnung eines Subjekts zu einer allgemeinen Bestimmung (Prädikat) nach logischen Gesetzen. Das Urteil umfasst als konstitutive Elemente die sprachliche Form beziehungsweise logische Struktur in der Verbindung von Subjekt und Prädikat durch die Kopula »ist«, die Äußerung (Urteilsakt), den geäußerten Inhalt (Urteilssinn) und die darin enthaltene Stellungnahme,

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