konträr (Logik)
konträr [lateinisch-französisch], Logik: inkompatibel,
gesagt von zwei Aussagen, die jeweils die Negation der anderen implizieren. Zwei konträre Aussagen können nicht zugleich wahr sein; wohl aber können beide falsch sein. Im logischen Quadrat der Syllogistik stehen das universell bejahende Urteil (»Alle M sind P«) und das universell verneinende Urteil (»Kein M ist P«) in einem konträren
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