synthetisches Urteil (Philosophie)
synthetisches Urteil, Erweiterungs|urteil, Philosophie:
Urteil, dessen Prädikat nicht im Subjekt enthalten ist, sondern durch das Urteil neu hinzugefügt wird. I. Kant unterscheidet synthetische Urteile a priori als von der Erfahrung unabhängige, diese ermöglichende Sätze, die ihren Grund in den Anschauungsformen von Raum und Zeit und den Kategorien haben (z. B. »alles, was geschieht, hat
Quellenangabe