Unwirksamkeit (Recht)
Unwirksamkeit, Recht:
Ungültigkeit oder Vernichtbarkeit eines Rechtsakts. Unwirksamkeit tritt bei Rechtsgeschäften und Hoheitsakten als Folge bestimmter Mängel auf. Absolute Unwirksamkeit ist gegeben, wenn das Gesetz einen Rechtsakt, besonders ein Rechtsgeschäft, für schlechthin unwirksam erklärt. Für absolut unwirksame Rechtsakte gelten die Regeln der Nichtigkeit. Relative Unwirksamkeit liegt vor, wenn ein Rechtsgeschäft
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