Untertan
Untertan, lateinisch Subditus,
im vorkonstitutionellen Staat, aber z. B. auch im deutschen Konstitutionalismus des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts der Staatsangehörige in Betonung der Unterworfenheit unter den Herrscher. Der mit vollen politischen Rechten ausgestattete Staatsangehörige im Verfassungsstaat ist nicht Untertan, sondern Staatsbürger.
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