Umzugsvertrag
Umzugsvertrag, Frachtvertrag über die Beförderung von Möbeln und anderem Umzugsgut. Auf den Umzugsvertrag sind neben den allgemeinen Regelungen zum Frachtvertrag die besonderen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB anzuwenden. Danach gehört zu den Pflichten des Frachtführers auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsguts.
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