Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer, öffentlich bestellte und vereidigte Person, deren Hauptaufgabe es ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, besonders der Jahresabschlüsse von Unternehmen, durchzuführen. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer ist das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer in der Fassung vom 5. 11. 1975 (Wirtschaftsprüferordnung, Abkürzung WPO). Voraussetzungen zur Zulassung als
Werke
Informationen zum Artikel
Quellenangabe