Tötung auf Verlangen
Tötung auf Verlangen, die Tötung eines Menschen, zu der der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten bestimmt wurde; wird als Tötungsdelikt nach § 216 StGB mit Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Problematisch ist sowohl die Abgrenzung der Tat zur (straflosen) Beihilfe zum
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