Mord

Mord [althochdeutsch, ursprünglich »Tod«],

im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zum Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die hinsichtlich Tatmotiv, Tatausführung und Tatzweck durch besondere Merkmale gekennzeichnet ist. Nach § 211 StGB ist Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (Lustmord), aus Habgier oder sonstigen niedrigen Beweggründen (d. h. wenn sie als

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