Mittäterschaft
Mit|täterschaft, gemeinschaftliches Begehen einer Straftat durch mehrere Täter. Jeder Mittäter wird als Täter bestraft (§ 25 StGB). Umstritten ist die Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe. Die Rechtsprechung sieht als Mittäter jeden Beteiligten an, der den »Täterwillen« hat; dieser kann sich entweder aus der Tatherrschaft (dem maßgebenden Einfluss auf
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