Trilemma (Logik)

Trilemma [griechisch] das, -s/-s und -ta, Logik:

Urteil, in dem einem Gegenstand drei einander ausschließende Eigenschaften zugeschrieben werden. – Das von H. Albert in dem »Traktat über kritische Vernunft« (1968) formulierte Münchhausen-Trilemma kennzeichnet die methodologische Problematik, zu der das Prinzip »zureichender Begründung« führt. Wird bei dem Vorhaben, Erkenntnis und Wissen zu begründen, der Versuch unternommen, das zu

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