transitorische Posten

transitorische Posten, zur periodengerechten Erfolgsermittlung in der Bilanz aktivierte Ausgaben (transitorische Aktiva) oder passivierte Einnahmen (transitorische Passiva), die vor dem Bilanzstichtag angefallen, jedoch erst einer bestimmten Zeit danach als Aufwand beziehungsweise Ertrag zuzurechnen sind. (Rechnungsabgrenzung)

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