Tonbandprotokolle
Tonbandprotokolle, im Prozessrecht die anstelle schriftlicher Protokolle gefertigten Aufzeichnungen mit Tonaufnahmegeräten. Im Zivilprozess ist die Aufnahme des Sitzungsprotokolls auf einen Tonträger gestattet (§ 160 a ZPO). – Die StPO sieht sie nur bei richterlichen Untersuchungshandlungen außerhalb der Hauptverhandlung vor (§ 168 a), doch hat die Rechtsprechung die Aufnahme der
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