Recht
Nach der Tiroler Landesordnung von 1989 (mehrfach geändert), die als Staatsziele u. a. den Schutz der Umwelt und die soziale Marktwirtschaft fixiert, übt die Landesgesetzgebung ein auf 5 Jahre gewählter Landtag (36 Abgeordnete) aus. Die Verwaltung liegt bei der vom Landtag gewählten Landesregierung, die aus dem Landeshauptmann als Vorsitzendem, seinen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe