testieren (Recht)
testieren [lateinisch testari »bezeugen«, zu testis »Zeuge«], Recht:
ein Testament errichten.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
testieren [lateinisch testari »bezeugen«, zu testis »Zeuge«], Recht:
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar