Teilungsmasse
Teilungsmasse, in der Insolvenz das gesamte für die Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen des Schuldners. Die Teilungsmasse besteht aus der Insolvenzmasse und den realisierten Rückgewähransprüchen, andererseits bereinigt um alle vorrangigen Verbindlichkeiten. In der Zwangsversteigerung besteht die Teilungsmasse aus dem Teil des höchsten abgegebenen Gebots, der bar zu entrichten ist
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