Teesteuer

Teesteuer, Verbrauchsteuer auf die Einfuhr von Tee sowie von Auszügen, Konzentraten oder Essenzen aus Tee; wurde als Bagatellsteuer im Rahmen der Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an EG-Richtlinien zum 1. 1. 1993 abgeschafft. Das Teesteueraufkommen floss dem Bund zu. – In Österreich und in der Schweiz gibt es ebenfalls

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