Kaffeesteuer

Kaffeesteuer, Verbrauchsteuer auf die Herstellung oder Einfuhr (Einfuhrsteuer) von Röstkaffee (2,19 € je kg) sowie Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee (4,78 € je kg). Mit der Einführung des europäischen Binnenmarktes und dem Wegfall der Grenzkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen 1993 ist die Kaffeesteuer von der damaligen an die

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