Taxe (Recht)

Taxe [mittellateinisch taxa »Schätzpreis«, »Steuer«, zu lateinisch taxare »prüfend betasten«, »(ab)schätzen«] die, -/-n, Recht:

auf einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) beruhender Vergütungssatz für bestimmte Leistungen. Die taxmäßige Vergütung ist bei Dienst- und Werkverträgen dann maßgebend, wenn die Höhe der Vergütung nicht vertraglich bestimmt worden ist (§§ 612 Absatz 2, 632 Absatz 2 BGB).

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