Tarifvertragsgesetz
Tarifvertragsgesetz, Abkürzung TVG,
Bundesgesetz zur Regelung des Rechts des Tarifvertrags, gültig in der Fassung vom 25. 8. 1969. Ein Vorläufer war die Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. 12. 1918. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Tarifvertragsgesetz in bereinigter Form am 23. 4. 1953 verkündet, nachdem es
Quellenangabe