Talaq

Talaq, im islamischen Ehescheidungsrecht die einseitige Verstoßung der Frau (Aufhebungserklärung der Ehe) durch den Mann. Während traditionell zwischen der endgültigen Verstoßung nach dreimaliger Erklärung der Verstoßung mit sofortiger Wirkung und der einfachen Verstoßung nach Ablauf einer Wartezeit unterschieden wurde, muss die Verstoßung nunmehr vor einem Richter erklärt werden.

Quellenangabe

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