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Suizid

Rechtliche Einordnung

In rechtlicher und medizinischer Hinsicht ist zwischen einer akuten suizidalen Krise und einem freiverantwortlich gebildeten Wunsch nach einem assistierten Suizid zu unterscheiden. Bei einer akuten suizidalen Krise stehen der Schutz des Lebens, die Krisenintervention und die Wiedereröffnung von Handlungsperspektiven im Vordergrund. Assistierter Suizid bezeichnet demgegenüber die Unterstützung einer Person

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