Religion
Die Verfassung (Artikel 15) garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Grundlage der Religionsgesetzgebung ist das Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Die Regelung der Beziehungen an den Schnittstellen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften (z. B. im Schulwesen) erfolgt nach den Grundsätzen gleichberechtigter Zusammenarbeit.
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