Störung der Totenruhe
Störung der Totenruhe, die unberechtigte Wegnahme des Körpers oder von Teilen des Körpers eines verstorbenen Menschen, einer toten Leibesfrucht, von Teilen einer solchen oder der Asche eines Verstorbenen aus dem Gewahrsam des Berechtigten oder das Verüben von beschimpfendem Unfug daran; nach § 168 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei
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