Sturmversicherung
Sturmversicherung, Zweig der Sachversicherung, deckt Sachschäden an Gebäuden und deren Inhalt, die durch Sturmeinwirkung (mindestens Windstärke 8) verursacht werden oder Folge davon sind. Sie wird v. a. im Rahmen der Verbundenen Wohngebäudeversicherung und der Verbundenen Hausratversicherung angeboten, aber auch als selbstständige Sturmversicherung für landwirtschaftliche und gewerbliche Gebäude und deren
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