Sterbehilfe in Recht und Medizin
Die Beantwortung der Frage nach den rechtlichen Grenzen von Sterbehilfe wird in Deutschland dadurch erschwert, dass eine gesetzliche Spezialregelung, abgesehen vom Tatbestand der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), bislang fehlt. Daher muss auf allgemeine strafrechtliche Normen, besonders die Tötungsdelikte, zurückgegriffen werden. Auch im ärztlichen Standesrecht finden sich nur ansatzweise Regelungen zur
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