Staatsschutz
Staats|schutz, gegenüber dem Verfassungsschutz umfassenderer, gesetzlich aber nicht fixierter Begriff, der alle diejenigen staatlichen Einrichtungen, Vorkehrungen und Maßnahmen umfasst, die dazu bestimmt sind, den rechtlichen wie tatsächlichen Bestand eines bestimmten Staates gegen Angriffe von innen und von außen zu schützen. Staatsschutzbehörden in Deutschland sind die Nachrichtendienste (Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst,
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