Staatsminister
Staatsminister, vereinzelt (Bayern und Sachsen) Bezeichnung für die dortigen Landesminister, verschiedentlich auch für den jeweiligen Chef der Staatskanzlei. Beim Bund kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers und im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministen einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seiner Amtszeit das Recht verleihen, die Bezeichnung „Staatsminister“ zu
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