Die Ausgestaltung des Staatskirchenrechts in Deutschland
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland folgte dem Konzept der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 136 ff. wurden über Artikel 140 unverändert ins Grundgesetz übernommen; Religionsgesellschaften). Dieses Konzept verbindet Momente der Trennung von Staat und Kirche (Gründungsfreiheit für Religionsgesellschaften und religiöse Vereine; Garantie kirchlicher Selbstbestimmung) mit solchen öffentlich-rechtlicher Privilegierung und staatlicher Anbindung
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