Staat und Kirche
Die Ausgestaltung des Staatskirchenrechts in Deutschland
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland folgte dem Konzept der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 136 ff. wurden über Artikel 140 unverändert ins Grundgesetz übernommen; Religionsgesellschaften). Dieses Konzept verbindet Momente der Trennung von Staat und Kirche (Gründungsfreiheit für Religionsgesellschaften und religiöse Vereine; Garantie kirchlicher Selbstbestimmung) mit solchen öffentlich-rechtlicher Privilegierung und staatlicher Anbindung
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