Sozialisierung

Sozialisierung, Überführung des Eigentums oder sonstiger vermögenswerter Güter aus Privathand in die öffentliche Hand (Bund, Land, Gemeinde) mit dem Ziel einer am Allgemeinwohl orientierten Nutzung. Der Begriff der Sozialisierung ist inhaltsgleich mit dem in Artikel 15 GG verwendeten Begriff der Vergesellschaftung. Die Sozialisierung führt zur Entstehung von Gemeineigentum

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