Recht
Nach der Verfassung vom 8.6.1986 (in Kraft seit 1.1.1988, mehrfach geändert) liegt die Legislative beim Kantonsrat (100 Mitglieder, auf 4 Jahre nach Proporzverfahren gewählt), dessen Erlasse dem obligatorischen Referendum unterstehen; bei den dem fakultativen Referendum unterstehenden Entscheidungen können 1 500 Stimmbürger die Volksabstimmung verlangen; daneben können 3 000 Stimmbürger eine
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