Soldat auf Zeit
Soldat auf Zeit, Abkürzung SaZ,
in der Bundeswehr Bezeichnung für denjenigen Soldaten, der aufgrund freiwilliger Verpflichtung (möglich vor und nach dem Eintritt in die Streitkräfte) einen Wehrdienst leistet, der über die Grundwehrdienstzeit hinausgeht. Üblich sind Verpflichtungen auf 2, 4, 8, 12 und 15 Jahre. SaZ sind u. a. hinsichtlich ihrer Dienstbezüge den Berufssoldaten gleichgestellt. Während
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