Wehrsold
Wehrsold, geldliche Abfindung des freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten in seiner aktiven Dienstzeit und bei Wehrübungen von Wehrpflichtigen; für die Bundeswehr durch das Wehrsoldgesetz in der Fassung vom 13. 8. 2008 (mit Änderungen) geregelt. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten wie Beamte Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Quellenangabe