Sippenhaftung
Sippenhaftung, im germanischen und mittelalterlichen Recht die Haftung von Sippenangehörigen des Täters im Rahmen von Blutrache, Fehde und Bußverfahren der Kompositionensysteme; eine in einem Rechtsstaat unzulässige straf- oder vermögensrechtliche Haftbarmachung der Angehörigen einer Person für Delikte, die dieser zur Last gelegt werden. Pervertiert zu Terrormaßnahmen v. a. gegen Angehörige
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