Siete Partidas

Siete Partidas [ˈsjete -] Plural, unter König Alfons X. 1256–65 in kastilischem Spanisch verfasste Gesetzessammlung. Die »Sieben Teile« gelten als einzigartiges Werk mittelalterlicher Gesetzgebungskunst. Wegen innerpolitischer Widerstände traten die Siete Partidas erst 1348 unter Alfons XI. mit subsidiärer Geltung gegenüber örtlichen Fueros in Kraft und sorgten seitdem für weitgehende Angleichung von Rechtswissenschaft und -praxis im wachsenden Königreich sowie in den spanischen Kolonien. Neben römischen, westgotischen und kirchenrechtlichen Quellen greifen die Siete Partidas auf die Bibel, antike und mittelalterliche Philosophen zurück; geregelt werden sieben Bereiche: Rechtsquellen und Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Verfahrens- und Sachenrecht, Familien- und Lehensrecht, Schuldrecht, Erbrecht sowie Strafrecht und allgemeine Rechtsprinzipien.

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