Sicherstellung

Sicherstellung, Sicherstellung von Gegenständen,

strafprozessuale Zwangsmaßnahme, die v. a. zur Sicherung von Beweismitteln dient. Zu diesem Zweck kann die Sicherstellung durch schlichtes Inverwahrungnehmen (§ 94 Absatz 1 StPO), durch Beschlagnahme (§ 94 Absatz 2 StPO) und gegebenenfalls durch Erzwingung der Herausgabe mittels Ordnungsgeld oder Ordnungshaft (§ 95 StPO) erfolgen. Auch Führerscheine, die der Einziehung

Quellenangabe

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